Singersiedlung Altlengbach: BeFAIR Niederösterreich begleitet weiterhin die rechtliche Klärung
Die Causa rund um ein nach einem Brand saniertes Wohngebäude in der Singersiedlung Altlengbach beschäftigt weiterhin Gerichte, Behörden und öffentliche Stellen. Was mit der fachgerechten Wiederherstellung eines beschädigten Bestandsgebäudes begann, entwickelte sich zu einer rechtlichen Grundsatzfrage, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung erlangt hat.
Ausgangspunkt war ein Brand, der das Gebäude zwar erheblich beschädigte, jedoch nicht annähernd vollständig zerstörte. Im Anschluss erfolgte eine im Interesse des Versicherungsinstituts rasche, umfassende Sanierung entsprechend den geltenden baurechtlichen Vorgaben. Beschädigte Bauteile wurden ersetzt, tragende Konstruktionen überprüft und instand gesetzt. Gleichzeitig wurden zeitgemäße Standards in den Bereichen Energieeffizienz, Wärmeschutz und Nachhaltigkeit umgesetzt. Ziel war die Wiederherstellung des bestehenden Gebäudes unter Berücksichtigung der heute geltenden technischen Anforderungen. Nach Angaben der betroffenen Eigentümer bestätigen insgesamt vier voneinander unabhängige Fachgutachten, dass das Gebäude durch den Brand keinesfalls zu mehr als 50 Prozent beschädigt wurde. Die Gutachten kommen übereinstimmend zum Ergebnis, dass wesentliche Teile der ursprünglichen Bausubstanz erhalten geblieben sind und die Voraussetzungen für die Sanierung eines Bestandsgebäudes vorlagen. Die Gemeinde Altlengbach vertritt dennoch die Auffassung, dass die vorgenommenen Maßnahmen einem bewilligungspflichtigen Neubau gleichkommen, und erließ einen Abrissbescheid. Diese rechtliche Bewertung wird von den betroffenen Eigentümern bestritten. Mehrere unabhängige Fachgutachten sowie ein rechtskräftiger Feststellungsbescheid stützen nach ihrer Auffassung die Argumentation, dass es sich rechtlich um die Sanierung eines bestehenden Gebäudes und nicht um einen Neubau handelt. Im weiteren Verlauf wurden die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgeschöpft. Der Verfassungsgerichtshof gewährte mittlerweile einen Aufschub der Vollziehung des Abrissbescheides. In seiner Entscheidung verwies das Höchstgericht darauf, dass keine zwingenden öffentlichen Interessen einer Aussetzung entgegenstehen und ein sofortiger Abriss unverhältnismäßige Nachteile verursachen würde. Parallel dazu wurde die Volksanwaltschaft mit der Prüfung möglicher Fragen hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit behördlicher Entscheidungen sowie einer allfälligen Ungleichbehandlung befasst. Darüber hinaus erhielt die Causa fachliche Unterstützung durch unabhängige Sachverständige und öffentliche Stellen. Viele Anrainer und Hausbesitzer verfolgen mittlerweile gebannt die Entwicklung in diesem Fall.

Neben den baurechtlichen Fragestellungen rückten auch infrastrukturelle Themen in den Fokus. Die Singersiedlung verfügt bis heute über keine öffentliche Wasserversorgung. Nach Ansicht der Betroffenen hätten ausreichende Löschmöglichkeiten den Umfang des Brandschadens deutlich reduzieren können. Der Wunsch nach einem Anschluss an das öffentliche Wassernetz besteht seit Jahren und bleibt ein wesentliches Anliegen der Bewohner.
Aktueller Stand
Derzeit befindet sich die Causa weiterhin in gerichtlicher und rechtlicher Prüfung. Eine abschließende Entscheidung liegt noch nicht vor.
BeFAIR Niederösterreich verfolgt die weiteren Entwicklungen aufmerksam und setzt sich im Rahmen seiner Arbeit für transparente Verwaltungsverfahren, Rechtssicherheit und verhältnismäßige Entscheidungen ein. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie Bestandsgebäude nach Schadensereignissen unter Anwendung geltender baurechtlicher Standards rechtssicher saniert werden können und wie berechtigte Interessen aller Beteiligten ausgewogen zu berücksichtigen sind.
Die Causa Singersiedlung hat sich damit zu einem Fall entwickelt, der über den Einzelfall hinaus grundsätzliche Fragen des Bau- und Verwaltungsrechts sowie der Verhältnismäßigkeit behördlicher Entscheidungen aufwirft. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens zeigt sie die Bedeutung nachvollziehbarer Entscheidungsprozesse, einer zeitgemäßen Auslegung bestehender Rechtsvorschriften und eines fairen Interessenausgleichs zwischen öffentlichem Interesse und den Rechten betroffener Eigentümer. Besondere Bedeutung kommt dabei den vorliegenden fachlichen Beurteilungen zu. Wie schon oben erwähnt, bestätigen vier voneinander unabhängige Gutachten übereinstimmend, dass das Gebäude durch den Brand nicht zu mehr als 50 Prozent beschädigt wurde und somit wesentliche Teile der ursprünglichen Bausubstanz erhalten geblieben sind. Diese Einschätzung wird nach ihrer Darstellung durch einen rechtskräftigen Feststellungsbescheid ergänzt, der die Einordnung als Bestandsgebäude stützt. Die rechtliche Würdigung dieser Umstände ist weiterhin Gegenstand der anhängigen Verfahren.
BeFAIR Niederösterreich wird den weiteren Verlauf weiterhin konstruktiv begleiten und sich für sachorientierte, rechtsstaatliche und nachhaltige Lösungen einsetzen. Ziel ist es, Entwicklungen zu fördern, die sowohl den Anforderungen moderner Bau- und Sanierungsstandards als auch den Grundsätzen eines fairen und transparenten Verwaltungshandelns gerecht werden. Dabei steht nicht nur der konkrete Einzelfall im Mittelpunkt, sondern auch die grundsätzliche Frage, wie bestehende Rechtsvorschriften nachvollziehbar, verhältnismäßig und im Sinne der Rechtssicherheit angewendet werden können.
Gerne können Anliegen jederzeit an Christian Mondre und sein Team herangetragen werden, die Bürgerinitiative informiert laufend mittels Flyer über ihre Aktivitäten in der Gemeinde. Gerne nimmt man sich auch Ihrem Problem an – suchen Sie Rat und Tat unter:
Mail: be-fair@gmx.at oder schreiben sie an: beFAIR Niederösterreich, Aspettenstraße 30/1/10, 2380 Perchtoldsdorf.
WERBUNG