Ukraine: Drei Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen im Februar und März 2025 inhaftiert und drei weitere Zeugen Jehovas in Untersuchungshaft
Wie die Stadtlandzeitung am 17.Februar 2025 auf ihrer Website berichtete, wurde Herr Witalij Krjuschenko im Januar 2025 inhaftiert. Er ist der erste Zeuge Jehovas, der seit Kriegsbeginn in der Ukraine wegen Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen festgenommen wurde. Seitdem hat die ukrainische Regierung sechs weitere Zeugen Jehovas aus den gleichen Gründen inhaftiert.
Am 3. Februar 2025 wurde der 50-jährige Andrij Chomenko zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Er und seine Frau Iryna haben zwei Söhne. Kurz vor seiner Inhaftierung sagte Andrij: „Ich bin mir sicher, dass mein Gott Jehova selbst unter den schlimmsten Umständen immer für mich da sein wird, um mich zu stützen und mir inneren Frieden zu schenken.“
Gut eine Woche später, am 11. Februar 2025, trat der 48-jährige Serhij Iwanjuschtschenko ebenfalls eine dreijährige Freiheitsstrafe an. Wenige Monate nach seiner Taufe als Zeuge Jehovas im November 2023 erhielt Serhij einen Einberufungsbescheid. Fest davon überzeugt, dass Diener Gottes „den Krieg nicht mehr lernen“ (Bibelbuch Jesaja, Kapitel 2, Vers 4, Anm.) sollen, erschien er vor der Einberufungsbehörde und verweigerte respektvoll den Kriegsdienst.
Am 5. März 2025 wurde Serhij Netschajuk, ein 35-jähriger Ehemann und Vater von zwei Kindern, inhaftiert. Während er sich auf die dreijährige Freiheitsstrafe vorbereitete, sagte er: „Die von Herzen kommenden Gebete meiner Glaubensfamilie beweisen, dass ich nicht allein bin. Mein Gott Jehova ist an meiner Seite.“
Zwischen Januar und März 2025 brachten Soldaten die Zeugen Jehovas Mychajlo Adamowytsch (40), Jaroslaw Bodnartschuk (28) und Oleksandr Radaschko (35) gewaltsam auf ein Militärgelände. Das stellte nach ukrainischem Recht de facto den Eintritt in den Kriegsdienst dar.
Als die Männer sich aus Gewissensgründen weigerten, eine Uniform anzuziehen oder Waffen zu tragen, wurden sie der Befehlsverweigerung beschuldigt und inhaftiert. Mychajlo und Oleksandr sind noch in Untersuchungshaft und warten auf ein Gerichtsverfahren; Jaroslaw wurde gegen Kaution freigelassen. Im Fall einer Verurteilung drohen ihnen Freiheitsstrafen von fünf bis zehn Jahren.
Das Vorgehen der Behörden widerspricht sowohl internationalem als auch ukrainischem Recht. So gewährleisten beispielsweise Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention das Recht auf Zivildienst. Die ukrainische Regierung erklärte sich bereit, diese beiden internationalen Bestimmungen einzuhalten. Darüber hinaus garantiert die ukrainische Verfassung das Recht, anstelle des Wehrdienstes Zivildienst zu leisten.
Franz Michael Zagler
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