Bezirksgericht missachtet mehrere EGMR-Entscheidungen
Am 30. Juli 2025 verurteilte das Bezirksgericht Yevlax (Aserbaidschan) den 19-jährigen Zeugen Jehovas Elgiz Ibrahimov zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, weil er sich aus Gewissensgründen geweigert hatte, Wehrdienst zu leisten. Nach der Urteilsverkündung wurde er sofort in ein Hochsicherheitsgefängnis gebracht. Er ist der erste Zeuge Jehovas seit knapp drei Jahren, der in Aserbaidschan wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen angeklagt und verurteilt wurde.
Elgiz wurde am 7. Mai 2024 in ein Militärbüro in Yevlax, circa 265 Kilometer westlich der Hauptstadt Baku, bestellt. Dort erklärte er respektvoll, warum seine persönlichen Überzeugungen es ihm nicht erlauben, Wehrdienst zu leisten. Er gab jedoch an, zum Zivildienst bereit zu sein. Dennoch wurde er wegen Wehrdienstentziehung angeklagt.

Seit 2019 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zweimal entsprechend Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention gegen Aserbaidschan entschieden, weil Zeugen Jehovas, die aus Gewissensgründen den Wehrdienst verweigerten, zu Unrecht inhaftiert wurden. Als Aserbaidschan 2001 dem Europarat beitrat, verpflichtete es sich, für Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen einen Zivildienst einzuführen. Doch das ist bis heute, fast 25 Jahre später, nicht geschehen.
Nach seiner Verurteilung kam Elgiz in eine Zelle mit 40 anderen Inhaftierten und nur zehn Betten. Trotz der schwierigen Umstände vertraut er weiter auf seinen Gott Jehova und denkt oft an die beruhigenden Worte aus dem Bibelbuch Josua: „Sei mutig und stark! Erschrick nicht und hab keine Angst, denn dein Gott Jehova ist bei dir, wohin du auch gehst.“
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Franz Michael Zagler
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