Britische StaatsbürgerInnen, die in Österreich leben, brauchen seit Jahresbeginn aufgrund des Brexits einen neuen Aufenthaltstitel. In St. Pölten betrifft das 43 Personen.
Wer als britischer Staatsbürger weiterhin in Österreich leben und arbeiten möchte, muss dafür bis Jahresende einen Aufenthaltstitel “Artikel 50 EUV” beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass der Antragsteller/ die Antragstellerin erwerbstätig ist oder sich sein/ihr Leben in Österreich ohne Bezug von Sozialhilfeleistungen selbst finanzieren kann.
Der Aufenthaltstitel kann persönlich im Rathaus St. Pölten bei der Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde beantragt werden.
Tel.: +43 2742 333-2082, -2083
E-Mail: niederlassungsbehoerde@st-poelten.gv.at