Anzeige

Jehovas Zeugen werden gegen verfassungswidrige Entscheidung in Norwegen Rechtsmittel einlegen

Das Bezirksgericht Oslo bestätigte am 4. März 2024 die Entscheidung der norwegischen Regierung, Jehovas Zeugen die Anerkennung als Religions­gemeinschaft zu entziehen. Die Glaubensgemeinschaft wird gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen.

Seit über 130 Jahren praktizieren Jehovas Zeugen in Norwegen friedlich ihren Glauben. Ende 2022 beschloss die Bezirksregierung von Oslo und Viken, der Glaubensgemeinschaft die rechtliche Registrierung zu entziehen. Jehovas Zeugen stellten daraufhin einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen diese Maßnahme. Das Bezirksgericht Oslo gab diesem am 30. Dezember 2022 statt, bis weitere Untersuchungen abgeschlossen wären. Nun bleibt der Staat bei seiner Entscheidung. Jehovas Zeugen in Norwegen soll die rechtliche Anerkennung verweigert werden, solange sie daran festhalten, Personen, die ihr Fehlverhalten nicht bereuen, aus ihren Gemeinden zu entfernen.

Bildtext: Der Richter und andere Juristen bei der Gerichts¬verhandlung im Bezirksgericht Oslo (Norwegen)

Jehovas Zeugen werden infolgedessen staatliche Zuschüsse verweigert sowie andere Rechte aberkannt, die über 700 eingetragenen Glaubens­gemeinschaften in Norwegen gewährt werden. Beispielsweise dürfen Vertreter von Jehovas Zeugen keine Trauungen mehr durchführen.

Der Richter und andere Juristen bei der Gerichtsverhandlung

Kontakt:
Franz Michael Zagler
Tel: 0676/637 84 96
E-Mail: fm.zagler@outlook.com

Fotos: © jw.org

Anzeige