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Am 4. März 2022 hat das kenianische Bildungs­ministerium eine Verordnung erlassen, die Schulverwaltungen anweist, die religiösen Rechte von Schülern zu schützen. Jehovas Zeugen hoffen, dass diese Verordnung auch ihren Kindern zugutekommen wird, die seit vielen Jahren Opfer von Diskriminierung sind.

Seit 2015 wurden 36 Kinder der Glaubensgemeinschaft von der Schule verwiesen oder vom Unterricht ausgeschlossen, weil sie sich weigerten, an religiösen Zeremonien bei Schulveranstaltungen teilzunehmen. Um diesen Missstand anzusprechen, trafen sich Vertreter der Landeszentrale von Jehovas Zeugen in Nairobi (Kenia) 2018 mit Verantwortlichen des kenianischen Bildungswesens. Zum Beispiel fand am 23. Oktober 2018 ein Treffen mit der damaligen Staatssekretärin für Bildung, Dr. Amina Mohamed, statt.

In der Regierungsverordnung wird offen zugegeben, dass einige „Schulverwaltungen und Schulleitungen“ in Kenia „Schüler aus fadenscheinigen Gründen vom Schulbesuch abhalten“. Die Verordnung führt weiter aus: „Insbesondere … verstoßen einige Schulen gegen die religiösen Rechte von Schülern und nehmen die Religion zum Anlass, Schülern die Aufnahme zu verweigern oder sie von der Schule zu verweisen.“

Wie in kenianischen Nachrichtenportalen ausführlich berichtet wurde, bestätigt die Verordnung, dass „die Verletzung religiöser Rechte gegen diverse staatliche Gesetze sowie regionale und internationale Konventionen verstößt, … insbesondere gegen die Verfassung Kenias.“ Daher dürfen Kinder von Zeugen Jehovas und andere nicht zu „einer Handlung oder der Beteiligung an einer Handlung, die gegen ihre Religion verstößt“, aufgefordert werden. Die Verordnung endet mit der Verpflichtung aller Schulbehörden, die Weisung umzusetzen.

Kimberly Nyang’ate, eine 17-jährige Zeugin Jehovas in Nairobi, sagt: „Meine Eltern mussten wegen meiner religiösen Überzeugung schon mehr als fünf Mal in der Schule erscheinen. Ich bin so froh, dass wir jetzt diese Verordnung haben, die uns helfen wird, unseren biblischen Standpunkt zu verteidigen.“

Medienkontakt:
Franz Michael Zagler,
Tel: 0676/637 84 96,
E-Mail: f.m.zagler@aon.at

Foto: jw.org

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