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Das Land NÖ wird für die Entlastung pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen 47 Millionen Euro in die Hand nehmen.

Die NÖ Landesregierung beschloss in ihrer Sitzung vom 28. März 2023, dass zum Zwecke der Unterstützung von pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen und ihren pflegenden Angehörigen ein NÖ Pflege- und Betreuungsscheck eingeführt werden soll. Die finanzielle Bedeckung in Höhe von 47 Millionen Euro hat der NÖ Landtag beschlossen. Der ressortverantwortlichen Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister war es wichtig, die Ausgestaltung der Richtlinie gemeinsam mit Expertinnen und Experten zu erarbeiten. „Getreu dem Motto ,Daheim vor stationär‘ unterstützen wir pflege- und betreuungsbedürftige Landsleute und deren Angehörige. Der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck ist eine finanzielle Hilfestellung und fördert die Wahlfreiheit unserer Landsleute“, so Teschl-Hofmeister.

Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister

Land Niederösterreich erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten
Angesichts der demographischen Entwicklungen und der damit verbundenen gesellschaftlichen Herausforderungen gilt es, die Unterstützung der öffentlichen Hand im bestehenden Pflege- und Betreuungssystem weiterzuentwickeln. „Die Menschen in Niederösterreich wollen in den eigenen vier Wänden ihren Lebensabend verbringen. Dabei nehmen die pflegenden Angehörigen eine unverzichtbare Rolle ein. Die Unterstützung in Höhe von 1.000 Euro dient einer besseren Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege bzw. Betreuung zu Hause“, so Teschl-Hofmeister.

Im ersten Entwurf war der Kreis der Bezieherinnen und Bezieher auf Menschen ab Pflegestufe 3 beschränkt. „Nach Gesprächen mit Expertinnen und Experten war es mir ein Anliegen, dass auch Kinder und Jugendliche mit Pflegestufe 1 und 2 sowie Landsleute mit ärztlich bestätigter Demenz die Unterstützung in Form des NÖ Pflege- und Betreuungsschecks erhalten“, führt Teschl-Hofmeister aus.

Voraussetzung für den Bezug der Förderung ist neben der erforderlichen Pflegegeldstufe, einem Hauptwohnsitz in Niederösterreich und der Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis zudem der Nachweis über eine Beratung zum Thema „Pflege und Betreuung“. Diese Beratung erfolgt durch eine online verfügbare, dem Antragsformular vorgeschaltete Internet-Anwendung bzw. in Ausnahmefällen, in denen keine Online-Antragstellung möglich ist, telefonisch durch die NÖ Pflegehotline. Die Anmeldung wird ab 2. Oktober über die Website des Landes Niederösterreich auf www.noe.gv.at möglich sein.

Foto: © Land NÖ

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