Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, LH-Stellvertreter Udo Landbauer und Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister stellten heute im Zuge einer Pressekonferenz im NÖ Landhaus in St. Pölten den neuen NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss vor. Insgesamt stehen dafür 85 Millionen Euro zur Verfügung, profitieren sollen davon bis zu zwei Drittel aller niederösterreichischen Haushalte. Eine Antragstellung wird online und auch über eine Hotline ab dem 19. April möglich sein.
Die letzten Tage und Wochen habe man genutzt, um konkrete Maßnahmen im Kampf gegen die Teuerung auf den Weg zu bringen, denn die Teuerung stelle nach wie vor eine der größten Herausforderungen dar, betonte die Landeshauptfrau eingangs. In diesem Zusammenhang verwies sie auch auf den Pflegescheck als „erste Maßnahme, die wir bereits 48 Stunden nach der Angelobung dieser Landesregierung auf den Weg gebracht haben“: „Vom Pflegescheck, der dem Grundsatz ,daheim vor stationär‘ folgt, werden bis zu 47.000 Personen profitieren“. Eine zweite Maßnahme sei die Abschaffung der ORF- Landesabgabe. Die damit verbundenen 40,7 Millionen Euro für die Nachwuchsförderung in Sport und Kultur werde man über die zunehmenden Ertragsanteile aus dem Budget bedecken: „Es wird keinen einzigen Cent und keinen einzigen Euro weniger für die Nachwuchsförderung im Kultur- und im Sportbereich geben.“
Der in der heutigen Sitzung der NÖ Landesregierung beschlossene NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss in einer Gesamthöhe von 85 Millionen Euro sei nun „der nächste Entlastungsschritt“, hielt die Landeshauptfrau fest. Es gehe hier um „Hilfe mit Hausverstand“, betonte sie: „Eine Hilfe, die sozial gerecht, rasch und unbürokratisch bei den Landsleuten ankommt.“ Antragsberechtigt seien österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie jene Personen, die diesen gleichgestellt sind, mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich. Für einen Ein-Personen-Haushalt gebe es eine Einkommensgrenze von 40.000 Euro sowie bei Mehrpersonen-Haushalten von 100.000 Euro. Die Förderung richte sich nicht nach der Größe des Wohnraums, sondern nach der Anzahl der Personen, erläuterte sie weiters. Darüber hinaus seien alle Heizformen erfasst und auch jede Wohnform – egal ob Miete oder Eigenheim. Die für die Finanzierung erforderlichen 85 Millionen Euro seien der niederösterreichische Anteil des insgesamt 450 Millionen Euro umfassenden Paket des Bundes, informierte Mikl-Leitner.
Im Kampf gegen die Preisexplosion gelte es jetzt, „keine Zeit zu verlieren, sondern rasch zu handeln“, betonte LH-Stellvertreter Udo Landbauer. Man nehme den Wählerauftrag ernst, meinte er: „Das ist eine Arbeitsregierung und keine Regierung der leeren Versprechungen“. Das tägliche Leben werde für viele „mehr und mehr zur Kostenfalle“, deshalb müsse man jetzt „schnell und entschlossen dagegen steuern“ und in Niederösterreich den „Weg der Entlastung und den Weg der sozialen Fairness starten“.
Vom neuen NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss würden rund zwei Drittel aller Haushalte in Niederösterreich profitieren können, so Landbauer weiter: „Wir unterscheiden nicht, ob jemand in einem Haus wohnt oder in einer Wohnung, oder mit welchem Energieträger er heizt.“
Darüber hinaus sei diese Maßnahme auch „ein wichtiges Signal, dass endlich auch der Mittelstand unterstützt wird“, hielt der LH-Stellvertreter fest: „Wer arbeitet und das Sozialsystem am Leben hält, muss auch von der Politik entlastet werden.“ Landbauer hob weiters auch die soziale Treffsicherheit dieser Maßnahme hervor: „Familien mit mehr Kindern bekommen auch mehr.“
Auch Landesrätin Teschl-Hofmeister sprach von einer raschen und unbürokratischen Hilfe durch den neuen NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss. Sie verwies auf die drei entscheidenden Kriterien Hauptwohnsitz, Haushaltsgröße und Brutto-Haushaltseinkommen. Zur Förderhöhe informierte sie: „Für die erste Person im Haushalt gibt es 150 Euro, für jede weitere Person 50 Euro mehr. Das heißt, bei einem 4-Personen-Haushalt sind das insgesamt 300 Euro.“ Die Beantragung der neuen Förderung sei ab dem 19. April auf der Homepage des Landes Niederösterreich möglich. Die Antragsfrist ende mit 30. Juni, für Personen, denen eine Online-Antragstellung nicht möglich sei, werde eine Hotline eingerichtet, kündigte sie an.
Foto: © NLK Burchhart