Anzeige

Die nächste Europawahl findet am 9. Juni 2024 statt. In Österreich wohnhafte Bürger:innen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten können sich bis 26. März in die Europa-Wählerevidenz aufnehmen lassen.

Für Europawahlen gibt es in jeder österreichischen Gemeinde eine eigene ständige Wählerevidenz. Sie heißt Europa-Wählerevidenz.

Die Europawahl findet am 9. Juni statt. (Foto: © Arman Kalteis)

Bürger:innen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten können in die Europa-Wählerevidenz aufgenommen werden, wenn sie:

  • ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und
  • erklären, dass sie bei Wahlen zum Europäischen Parlament die österreichischen Mitglieder wählen möchten.

Diese Erklärung kann beim Magistrat St. Pölten, Einwohner- und Wahlamt (Rathausplatz 1, EG) zu den Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch, Donnerstag von 7.30 bis 16 Uhr, Dienstag von 7.30 bis 18 Uhr und Freitag von 7.30 bis 13 Uhr) bis spätestens Dienstag, 26. März 2024 abgegeben werden.

Die Erklärung liegt im Einwohner- und Wahlamt auf. Außerdem ist ein Lichtbildausweis mitzunehmen.

Wahlberechtigte österreichische Staatsbürger:innen werden automatisch von der Gemeinde in die Europa-Wählerevidenz eingetragen, es ist keine Erklärung notwendig.

Anzeige