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„Danke für die wertvolle Leistung“

ST. PÖLTEN. Pflegende Angehörige sind eine große Säule, wenn es um die Betreuung von engen Familienangehörigen geht. „Für den gesamten Pflege- und Betreuungsbereich sind die pflegenden Angehörigen, die rund um die Uhr wertvolle unentgeltliche Dienste leisten, von enormer Bedeutung. Sie ermöglichen den zu pflegenden Personen einen Verbleib im eigenen Zuhause, was sich die meisten Menschen wünschen. Daher ist es mir als Sozial-Landesrätin ein großes Anliegen, ein großes Dankeschön auszusprechen, diese Leistungen wertschätzend anzuerkennen und Sie bestmöglich zu unterstützen – mit dem Expertenteam der NÖ Pflegehotline, der Urlaubsaktion für Pflegende Angehörige oder auch mit dem NÖ Pflege- und Betreuungsscheck“, erläutert Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister. Gerade die NÖ Pflegehotline ist für Pflegende Angehörige oft die erste Anlaufstelle rund um das Thema Pflege und Betreuung, aber auch wenn es Förderungen oder Behördenwege geht. Die NÖ Pflegehotline erreichen Sie werktags von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr kostenfrei unter 02742/9005-9095 oder per Mail an post.pflegehotline@noel.gv.at.

Ines Frank von der NÖ Pflegehotline und Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister. Foto: © NLK Burchhart

NÖ Pflege- und Betreuungsscheck entlastet Pflegende Angehörige

Seit vergangenem Herbst gibt es in Niederösterreich für pflege- und betreuungsbedürftige Personen die Möglichkeit, den Pflege- und Betreuungsscheck des Landes Niederösterreich zu beantragen. Von Jänner bis Juni 2024 wurde der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck bereits über 20.000 Mal beantragt, das entspricht einer Geldsumme von mehr als 20 Millionen Euro, die den pflegebedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ausbezahlt wurde. „Mit dem Pflege- und Betreuungsscheck werden auch die Pflegenden Angehörigen entlastet, wenn sie etwa für die Dienstleistung der Sozialen Alltagsbegleitung verwendet werden“, führt Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister aus. Bis 31. Dezember können Pflege- und Betreuungsbedürftige den NÖ Pflege- und Betreuungsscheck auf der Website des Landes Niederösterreich www.noe.gv.at beantragen und 1.000 Euro Unterstützung für 2024 erhalten. Bezugsberechtigt sind Pflege- und Betreuungsbedürftige ab der Pflegestufe 3, Personen mit Pflegestufe 1 und 2 und einer ärztlich bestätigten Demenz sowie Kinder und Jugendliche ab Pflegestufe 1. Das Geld kann beispielsweise für Heilbehelfe und Hilfsmittel, bauliche Maßnahmen, für die Inanspruchnahme einer sozialen Alltagsbegleitung oder auch für andere Dienstleistungen in Anspruch genommen werden. „Ich freue mich, dass der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck gerne angenommen wird und wir im ersten Halbjahr bereits zahlreiche Anträge haben. Hier kommt die Unterstützungsleistung direkt bei den Landsleuten an und kann flexibel eingesetzt werden“, so Landesrätin Teschl-Hofmeister.

Steigende Beliebtheit der Sozialen Alltagsbegleitung

Das Aufgabenfeld eines Sozialen Alltagsbegleiters bzw. einer Sozialen Alltagsbegleiterin ist sehr vielschichtig und zielt darauf ab, Personen im Alltag zu unterstützen und damit pflegenden Angehörigen Aufgaben abzunehmen. „Sie leisten den Personen Gesellschaft, hören zu, führen Gespräche oder lesen vor, sie animieren zu gemeinsamen Beschäftigungen wie etwa spielen, basteln oder kochen und erledigen gemeinsam Besorgungen. Spaziergänge oder kleine Unternehmungen, um den Alltag abwechslungsreicher zu gestalten, gehören ebenso zu den Tätigkeiten von Sozialen Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleitern, wie Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Sie leisten somit wichtige Hilfestellungen für Ältere, Kranke oder pflegebedürftige Menschen und sind wertvolle Stützen im niederösterreichischen Sozialsystem“, führt Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister aus. Im Jahr 2023 wurden über 117.000 Einsatzstunden geleistet, was vom Land Niederösterreich mit etwa 3,5 Millionen Euro gefördert wurde. Das bedeutet eine enorme Steigerung im Vergleich zu 2021 mit rund 40.500 Stunden und 2022 mit 71.200 Stunden.

Das Angebot ist nicht auf kurzfristige Einsätze ausgelegt. So beträgt die Mindesteinsatzdauer zwei Stunden und soll sechs Stunden nicht überschreiten. In der Regel können pro Monat 20 Einsatzstunden und pro Jahr bis zu 150 Einsatzstunden mit dem Land Niederösterreich verrechnet werden. Im Bedarfsfall kann der Zuschuss für bis zu 40 Stunden pro Monat bzw. 300 Stunden pro Jahr gewährt werden. Die betreute Person hat einen Kostenbeitrag zu leisten. „2018 wurde das Modell als Pilotversuch in Niederösterreich ins Leben gerufen, 2024 stehen für die Soziale Alltagsbegleitung rund 5 Millionen Euro an Sozialhilfe-Mitteln für die Förderung zur Verfügung“, so Landesrätin Teschl-Hofmeister. 

Urlaubsaktion für Pflegende Angehörige

Die Intention der Urlaubsaktion für pflegende Angehörige ist, Personen, die ihre Familienmitglieder zuhause pflegen und betreuen und ihnen somit einen Lebensabend in den eigenen vier Wänden ermöglichen, finanziell zu entlasten und sie zu unterstützen. „Für den gesamten Pflege- und Betreuungsbereich sind die pflegenden Angehörigen, die rund um die Uhr wertvolle unentgeltliche Dienste leisten, von enormer Bedeutung. Sie ermöglichen den zu pflegenden Personen einen Verbleib im eigenen Zuhause, was sich die meisten Menschen wünschen. Daher ist es mir als Sozial-Landesrätin ein großes Anliegen, diese Leistungen wertschätzend anzuerkennen und Sie bestmöglich zu unterstützen“, erläutert Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister. Im Jahr 2024 wurden bereits 553 Anträge der NÖ Urlaubsaktion bewilligt und eine Gesamtsumme von über 100.000 Euro ausbezahlt.

Als Anerkennung für jene Angehörigen, die ihre Familienmitglieder betreuen und ihnen ein Leben zu Hause ermöglichen, erhalten pflegende Angehörige für einen konsumierten Urlaub in Österreich 175 Euro. Dieser Betrag wird auf 225 Euro erhöht, sofern der Aufenthalt in Niederösterreich stattfand. Falls die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Nächtigungskosten unter diesen Beträgen liegen, wird ein Zuschuss in Höhe der tatsächlich nachgewiesenen Kosten gewährt. Gefördert werden Personen, die Pflegebedürftige (mindestens mit Pflegestufe 3) als Hauptpflegeperson betreuen. Die Aktion kann pro Person und Jahr einmal in Anspruch genommen werden.

„Mir ist bewusst, dass die Pflege von Angehörigen sowohl körperlich als auch mental sehr anstrengend sein kann und für die ganze Familie eine große Herausforderung ist. Die NÖ Urlaubsaktion soll eine kleine Anerkennung und Unterstützung sein, um pflegenden Angehörigen eine wohlverdiente Auszeit zu ermöglichen und sie dabei finanziell zu unterstützen“, so Landesrätin Teschl-Hofmeister. Weitere Informationen zur NÖ Urlaubsaktion für pflegende Angehörige erhalten Sie bei der NÖ Pflegehotline unter 02742/9005-9095 oder per Mail an post.pflegehotline@noel.gv.at.

Foto: © NLK Burchhart

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