Wertvolle Unterstützung von WKNÖ und SVS für Kleinstbetriebe, in denen die Chefin/der Chef ausfällt – Bereits mehr als 3.100 Einsätze in NÖ absolviert – Gewerbe und Handwerk ist stärkste Branche.
Es ist ein Szenario, das sich Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstunternehmer:innen lieber gar nicht erst vorstellen möchten: Was passiert, wenn ich für längere Zeit ausfalle und nicht arbeiten kann? Auch im positiven Fall, wenn ein Baby unterwegs ist, stellt sich diese Frage. In kleinen Betrieben kann es dann schnell um die Existenz gehen – wenn Aufträge nicht fertiggestellt werden können oder Stammkund:innen vor verschlossener Türe stehen.
Der „rettende Engel“ ist in vielen dieser Fälle eine Betriebshelferin oder ein Betriebshelfer. Organisiert wird diese Unterstützung vom Verein „Betriebshilfe für die Wirtschaft“, einer Initiative der Wirtschaftskammer NÖ und der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS).
Betrieb aufrechterhalten
Bereits seit 30 Jahren können Unternehmen, in denen der oder die Chef:in länger ausfällt, diese externe Unterstützung beantragen. Der oder die Betriebshelfer:in kommt in den Betrieb und übernimmt all jene Tätigkeiten, die notwendig sind, um den Betrieb aufrecht zu erhalten.
„Ein klassisches Beispiel ist der Friseurbetrieb, in dem die Chefin einen Lehrling hat. Während des Mutterschutzes kommt eine ausgebildete Friseurin, betreut die Kunden gemeinsam mit dem Lehrling weiter und die Unternehmerin kann sich auf das Baby konzentrieren“, erklärt Betriebshilfe-Obfrau Sonja Zwazl. Sie war es auch, die vor drei Jahrzehnten die Betriebshilfe gegründet hat, weil „auch Unternehmerinnen die Chance haben sollten, sich in Ruhe auf die Geburt vorzubereiten und nicht bis zur letzten Minute im Geschäft stehen sollten.“
Kostenlos in der Mutterschutzzeit
Aufgrund der großen Nachfrage wurde die Betriebshilfe in der Folge in ganz Österreich eingerichtet und ihr Angebot auf Unterstützung bei Krankheit, Unfall, Reha oder einer Operation ausgeweitet. Während der Einsatz in der Mutterschutzzeit immer kostenlos ist, gilt für die Einsätze wegen Krankheit & Co. eine jährlich angepasste Einkommensgrenze, die aktuell bei 25.382,03 Euro liegt. Unter dieser ist der Einsatz ebenfalls kostenlos, bei höheren Einkommen wird ein gestaffelter Kostenbeitrag je Arbeitstag verrechnet. Ganze 70 Einsatztage können von den NÖ Betrieben pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, inklusive fünf Einschulungstagen davor.
Die Finanzierung der Betriebshilfe erfolgt über die SVS. Sie bewilligt auch die Dauer eines Einsatzes aufgrund eines erforderlichen ärztlichen Attestes. Johann Tritremmel, SVS-Landesstellenleiter für NÖ, erklärt: „Die Betriebshilfe hilft rasch, kompetent und zuverlässig. Und das bereits seit drei Jahrzehnten. Wir als SVS sind stolz, Teil dieser Erfolgsgeschichte zu sein.“
Meiste Einsätze bei Operationen
Die Bilanz kann sich in jedem Fall sehen lassen: Seit der Gründung vor 30 Jahren sind die Betriebshelferinnen und -helfer exakt 3.184 Mal in ein Unternehmen gerufen worden, das Unterstützung brauchte. In 30 Prozent der Fälle wird die Betriebshilfe bei einer bevorstehenden Operation in Anspruch genommen, knapp jeder vierte Einsatz (23 %) geht auf das Konto einer Krankheit und ein Unfall ist in einem von fünf Einsätzen (21 %) der Auslöser. Am meisten wird die Betriebshilfe im Gewerbe und Handwerk nachgefragt, gefolgt von der Gastronomie und dem Handel.
Soziale Kompetenz
Einen großen Anteil am Erfolg haben auch die Betriebshelferinnen und -helfer, so Sonja Zwazl: „Wer in einem fremden Betrieb aushilft, muss nicht nur fachlich top sein, er oder sie muss auch über die soziale Kompetenz verfügen, sich rasch in die neue Situation einzufinden, sich mit den Mitarbeitenden zu verständigen und mit der Unternehmerin oder dem Unternehmer abzustimmen.“ Umso mehr erfülle es sie mit Stolz, so Zwazl, „dass wir so viele kompetente und fleißige Betriebshelferinnen und -helfer haben, die jeden Einsatz meistern – und das seit bereits drei Jahrzehnten.“
Foto: © Caro Strasnik