Am 20. August 2025 traf die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker (ACHPR)* eine bedeutende Entscheidung bezüglich der 26-jährigen Inhaftierung von drei Zeugen Jehovas in Eritrea.
Wie die Kommission in ihrer Entscheidung feststellte, hat Eritrea die Rechte von Paulos Eyassu, Isaac Mogos und Negede Teklemariam gemäß mehreren Artikeln der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker verletzt. Zu den Verstößen gehörten die willkürliche Inhaftierung, die Verweigerung des Rechtsstatus und gerichtlicher Verfahren sowie eine menschenunwürdige Behandlung. Die ACHPR forderte Eritrea auf, die drei Zeugen Jehovas für das Leid, das sie in den 26 Jahren Haft erlitten haben, zu entschädigen. Bis heute ist Eritrea dieser Aufforderung nicht nachgekommen.

Paulos, Isaac und Negede wurden am 17. September 1994 von eritreischen Polizisten verschleppt. Als sie den Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigerten, wurden sie im berüchtigten Militärcamp Sawa, das in einer abgelegenen Wüstenregion liegt, in überfüllten Metallcontainern eingesperrt. Die drei jungen Männer wurden ohne Anklage oder Gerichtsverfahren jahrzehntelang gefangen gehalten und man verwehrte ihnen wiederholt ausreichend Nahrung, Wasser und medizinische Versorgung. Darüber hinaus wurden alle drei körperlich und psychisch schwer misshandelt; zum Beispiel schlug man sie und tat so, als würde man sie hinrichten. Sie wurden sogar gezwungen, ihre eigenen Gräber zu schaufeln.
Am 25. Oktober 1994, kurz nachdem die drei jungen Männer verschleppt worden waren, erließ der Präsident von Eritrea ein Dekret, das allen Zeugen Jehovas im Land die Staatsbürgerschaft entzog. Dieses Dekret hindert Jehovas Zeugen in vielen Fällen daran, rechtlichen Schutz oder grundlegende staatliche Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, Arbeit zu finden oder Eigentum zu erwerben. In den letzten 31 Jahren hat es auch zur willkürlichen Inhaftierung von mehr als 300 Zeugen Jehovas in Eritrea geführt, weil sie beispielsweise friedlich an religiösen Zusammenkünften teilgenommen oder sich aus Gewissensgründen geweigert hatten, Wehrdienst zu leisten. Derzeit befinden sich in Eritrea 64 Zeugen Jehovas in Haft, darunter 14 Männer und Frauen über 60 Jahre.
Jehovas Zeugen weltweit freuen uns über die Entscheidung der ACHPR, die sich für den Schutz der Menschenrechte in ihren Mitgliedstaaten einsetzt und der 54 afrikanische Länder, darunter auch Eritrea, angehören. Bemerkenswerterweise hat die Versammlung der Staats- und Regierungschefs der Afrikanischen Union, die alle afrikanischen Staaten vertritt, diese Entscheidung offiziell unterstützt. Die Glaubensgemeinschaft hofft, dass dieser Umstand die eritreische Regierung dazu veranlasst, alle 64 Zeugen Jehovas freizulassen, die derzeit unter ähnlichen Bedingungen wie Paulos, Isaac und Negede inhaftiert sind.
*Die Entscheidung der ACHPR wurde zwar bereits im August 2025 getroffen, aber erst am 4. November 2025 offiziell bekannt gegeben.
K
ontakt:
Franz Michael Zagler
Tel: 0676 637 84 96
E-Mail: fm.zagler@outlook.com



















