Anzeige
Foto: © 3D Animation Production Company/Pixabay

Nachdem der ehemalige Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) seinen noch nicht rechtskräftigen Schuldspruch erhalten hatte, wurde öffentlich bekannt, dass Richter Michael Radasztics selbst im Mai 2023 disziplinarisch belangt wurde. Während seiner Amtszeit als Staatsanwalt wurden Radasztics Fehler bei den Ermittlungen gegen den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/parteilos) im Eurofighter-Verfahren vorgeworfen. Darüber hinaus soll er dem damaligen „grünen Aufdecker“ Peter Pilz Informationen über eine Weisung im Verfahren mitgeteilt haben, was jedoch gegen die Geheimhaltungspflicht verstieß. Radasztics zahlte die Strafe. Nachdem die Angelegenheit bekannt wurde, äußerten sowohl die ÖVP als auch der ehemalige Kanzler Kurz ihren Unmut. Bereits am ersten Prozesstag stellte die Verteidigung einen Antrag aufgrund des Anscheins der Befangenheit, den Richter Radasztics jedoch damals ablehnte. Der Prozess wurde fortgesetzt und endete mit einem Schuldspruch gegen Kurz. Die Verteidigung hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Die Meinungen der Rechtsexperten sind geteilt. Während einige argumentieren, dass alles rechtskonform ablief, wird die Frage nach dem Anschein der Befangenheit aufgeworfen. Es bleibt jedoch unklar, warum in einem derart brisanten Gerichtsfall nicht von Anfang an ein Richter ernannt wurde, dessen Unbefangenheit außer Frage steht. Die Situation hinterlässt einen unvorteilhaften Eindruck, unabhängig davon, wie die nächste Instanz entscheiden wird.

Anzeige