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Land NÖ und die Gemeinden nehmen in den kommenden Jahren 750 Millionen zusätzlich für den Ausbau der Kinderbetreuung in die Hand

MISTELBACH. Mit vollem Elan geht die Stadtgemeinde Mistelbach die blau-gelbe Betreuungsoffensive an. Vor kurzem erfolgte der Spatenstich für den Kindergartenneubau. Das neue Gebäude wird künftig acht Kindergartengruppen beherbergen. „Ich bin dankbar mit der Stadtgemeinde Mistelbach eine weitere starke Partnerin beim Ausbau der Kinderbetreuung an unserer Seite zu wissen. Die Kinderbetreuung ist ein großes Anliegen unserer Familien. Gleichzeitig bedeutet dies eine gewaltige Kraftanstrengung, denn das Land Niederösterreich nimmt in den kommenden Jahren gemeinsam mit den engagierten Gemeinden 750 Millionen Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung in die Hand. Das ist ein mehr als deutliches Zeichen, um unseren niederösterreichischen Familien ganz klar zu zeigen, was sie und ihre Kinder uns wert sind. Die Kinder in Mistelbach werden von funktionellen Lern- und Spielwelten und das pädagogische Personal von einer funktionellen Arbeitsumgebung profitieren“, so Familien-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister. Das Land NÖ unterstützt das Projekt aus dem Schul- und Kindergartenfonds mit einer Zinsförderung in Höhe von 1,4 Millionen Euro.

Gemeinderätin Monika Mayer, Stadträtin Dora Polke, Bürgermeister Erich Stubenvoll, Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister, Gerhard Koudela, Ortsvorsteher Mistelbachs Herbert Eidelpes, Karoline Scheiner-Hörmann, Gemeinderat Wolfgang Inhauser

Blau-gelbe Betreuungsoffensive läuft
Bereits im Sommer hat die blau-gelbe Betreuungsoffensive an Fahrt gewonnen, was an den verringerten Schließtagen deutlich werde, die von drei Wochen auf eine Woche reduziert wurden. Seit Herbst wird der beitragsfreie Vormittag (7 bis 13 Uhr), den es bereits in den Kindergärten gab, auch in den Kleinkinderbetreuungen angeboten. „Gerade in Zeiten der Teuerung stelle dies eine weitere wichtige finanzielle Entlastung für Familien dar. Deshalb unterstützen wir als Land die Betreiber solcher Einrichtungen finanziell“, so Teschl-Hofmeister. In Niederösterreich gibt es laut Kinderheimstatistik derzeit 359 Krippen und Kleinkinderbetreuungseinrichtungen. Das Land Niederösterreich zahlt 341 Euro pro vergebenem Betreuungsplatz für unter Dreijährige in der Zeit von sieben bis 13 Uhr. Zudem werde der Förderbeitrag automatisch um zehn Prozent erhöht, wenn das Kind eine sogenannte VIF-konforme Betreuung (VIF: Vereinbarkeitsindex Familie) in Anspruch nimmt.

Mit dem Kindergartenjahr 2024/2025 sollen die Kindergärten für 2-Jährige geöffnet werden. Bereits in diesem Jahr gibt es in 15 Gemeinden im ganzen Land Pilotkindergärten, in denen bereits ab September 2023 2-Jährige den Kindergarten besuchen. Die Pilotkindergärten werden wissenschaftlich begleitet, um Aufschlüsse hinsichtlich Tagesablauf, Spielgeräte, Sitzhöhen uvm. zu erhalten. Diese Erkenntnisse werden allen Gemeinden und Kindergärten ab September 2024 zu Gute kommen. „Die Reduktion des Eintrittsalters von 2,5 auf 2 Jahre ist der nächste wirklich große Schritt, um die Karenzlücke ab 2024 in den Kindergärten schließen zu können“, so Teschl-Hofmeister.

Auch ein flächendeckendes Nachmittagsbetreuungsangebot in Wohnortnähe wird schrittweise in ganz Niederösterreich umgesetzt. „Das Credo ist: Vormittag kostenlos und Nachmittag kostengünstig und leistbar“, so Teschl-Hofmeister. „Wenn Nachmittagsbetreuung notwendig ist, dann soll diese auf jeden Fall leistbar bleiben.“ Sie sprach von einer Spanne von mindestens 50 Euro, die das Angebot kosten solle, bis maximal 180 Euro. „Das ist eine wesentliche Verbesserung und finanzielle Entlastung im Vergleich zum Zeitraum vor der blau-gelben Kinderbetreuungsoffensive“, meinte Teschl-Hofmeister. Sollten auch 50 Euro eine Hürde darstellen, dann könne man diese Grenze im Sozialhärtefall unterschreiten.

„Bei all diesen Angeboten, die nun auf dem Tisch liegen, ist es mir trotzdem noch einmal wichtig zu betonen: keine Familie muss diese Angebote in Anspruch nehmen, denn die Wahlfreiheit ist und bleibt in Niederösterreich aufrecht. Es gebe also weder Pflicht noch Vorschriften zur Betreuung ab zwei Jahren“, so Teschl-Hofmeister abschließend.

Foto: © Stadtgemeinde Mistelbach

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