Einstimmiges Urteil im Fall Pindo Mulla gegen Spanien
Am 17. September 2024 entschied die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) einstimmig, dass das Recht eines Patienten, eine medizinische Behandlung gemäß seinen persönlichen Überzeugungen zu wählen, respektiert werden muss. Das richtungsweisende Urteil verpflichtet nicht nur Spanien, sondern alle 46 Mitgliedsstaaten des Europarats dazu, das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu respektieren.
Rosa Pindo Mulla mit ihrem Mann Armando
Im Juni 2018 wurde Rosa Pindo Mulla, eine 47-jährige Zeugin Jehovas, in ein Krankenhaus in Madrid (Spanien) eingewiesen. Es sollte ein minimalinvasiver Eingriff vorgenommen werden. Vor der Behandlung gab Rosa den Ärzten ihre Patientenverfügung. Sie erklärte, dass sie aufgrund ihrer persönlichen Überzeugung und ihres durch die Bibel geprägten Gewissens eine Bluttransfusion ablehnt. Ihre Willenserklärung wurde in ihrer Krankenakte festgehalten. Ein Richter ermächtigte die Ärzte jedoch ohne Rosas Wissen, eine invasive Operation durchzuführen und Blut zu transfundieren. Im Nachhinein erfuhr Rosa mit Entsetzen, dass sie entgegen ihren ausdrücklichen Wünschen Fremdblut erhalten hatte.
Die 17 Richter der Großen Kammer des EGMR kamen im Fall Pindo Mulla gegen Spanien zu dem einstimmigen Urteil, dass „der geschäftsfähige, erwachsene Patient das Recht hat, … medizinische Behandlungen zu verweigern“.
Weiter heißt es in der Urteilsbegründung: „Es ist ein Grundprinzip im Gesundheitswesen, dass das Recht des Patienten, einer Behandlung zuzustimmen oder sie zu verweigern, respektiert werden muss.“
Jehovas Zeugen weltweit freuen sich über diesen wegweisenden Gerichtsentscheid. Er stützt das Recht – nicht nur von Frau Pindo Mulla, sondern auch von Millionen anderen –, eine medizinische Behandlung entsprechend den persönlichen Glaubensansichten und Werten zu wählen.
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