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WKNÖ-Präsident Wolfgang Ecker und Bundesminister Gerhard Karner initiierten die Infoveranstaltung „Krisenresilienz und Sicherheit in Unternehmen“. Im Fokus standen die Cybersicherheits-Richtlinie NIS 2, die Richtlinie über die Resilienz kritischer Einreichungen sowie verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen.

Durch Krisen wie die Covid-19-Pandemie, den Krieg in der Ukraine oder die Inflation waren die NÖ Unternehmen in den vergangenen Jahren immer öfter mit besonderen Ereignissen konfrontiert. „Für uns Wirtschaftstreibende werden diese Herausforderungen immer größer, auch aufgrund von neuen europäischen Vorgaben. Die Themen Risikomanagement und Krisenresilienz sind damit unverzichtbar im unternehmerischen Alltag geworden. Wir als Wirtschaftskammer NÖ stehen unseren Betrieben zur Seite und leisten die nötige Aufklärungsarbeit, um sie rasch und kompetent zu informieren und auf die neuen Richtlinien vorzubereiten“, betont Wirtschaftskammer NÖ-Präsident Wolfgang Ecker.

Bei der Veranstaltung „Krisenresilienz und Sicherheit in Unternehmen“ in der Wirtschaftskammer NÖ (v.l.): Alexandra Hagmann-Mille (Wirtschaftspolitik, WKNÖ), Thomas Feßl (WKÖ Stabstelle Krisenmanagement und Sicherheitsvorsorge), WKNÖ-Präsident Wolfgang Ecker, Innenminister Gerhard Karner, Markus Müller (Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst) und Gernot Goluch (Referatsleiter Bundesministerium für Inneres).

Das war das Ziel der Veranstaltung „Krisenresilienz und Sicherheit in Unternehmen“, zu der die Wirtschaftskammer NÖ gemeinsam mit dem Bundesministerium für Inneres eingeladen hat. „Krisensicherheit, aber auch die nötige Prävention, gehören zu den großen aktuellen Herausforderungen, die nur durch enge Kooperation mit Unternehmen und Interessensvertretungen bewältigt werden können. Die Wirtschaftskammer ist hierbei nicht nur ein verlässlicher, sondern vor allem auch ein kompetenter Partner in Sicherheitsfragen“, so Innenminister Gerhard Karner. 

Was die NÖ Unternehmen in naher Zukunft erwartet und wie sie sich dafür vorbereiten können, erläuterten Markus Müller (Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst), Thomas Feßl (WKÖ Stabstelle Krisenmanagement und Sicherheitsvorsorge) und Gernot Goluch (Referatsleiter Bundesministerium für Inneres) in ihren Vorträgen. 

So müssen etwa die Cybersicherheits-Richtlinie NIS 2 sowie die Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (RKE) von europäischer Ebene in österreichisches Recht umgesetzt werden. NIS steht für die Sicherheit der Netz- und Informationssysteme. Derzeit gilt die NIS-Richtlinie aus 2016, die in Österreich mit dem NIS-Gesetz umgesetzt wurde. Vorwiegend sind Unternehmen der kritischen Infrastruktur und Anbieter digitaler Dienste (Online-Marktplätze, Online-Suchmaschinen und Cloud Computing-Dienste) von den derzeit geltenden Regelungen betroffen.

WKNÖ-Präsident Wolfgang Ecker und Innenminister Gerhard Karner leisten Aufklärungsarbeit zum Thema Risikomanagement und Cybersicherheit.

Darüber hinaus wird es nationale Verordnungen, insbesondere für die Festlegung der Risikomanagementmaßnahmen und die Registrierung für wichtige Einrichtungen, sowie eine EU-Durchführungsrechtsakte für die Risikomanagementmaßnahmen in Bezug auf DNS-Diensteanbieter, TLD-Namenregister, Cloud-Computing-Dienstleister, Anbieter von Rechenzentrumsdiensten, Betreiber von Inhaltszustellnetzen, Anbieter von verwalteten Diensten, Anbieter von verwalteten Sicherheitsdiensten, Anbieter von Online-Marktplätzen, Online-Suchmaschinen und Plattformen für Dienste sozialer Netzwerke und Vertrauensdiensteanbieter geben.

Aber auch neue Sektoren wie etwa Anbieter von öffentlichen Ladepunkten oder Unternehmen, die in der Produktion, der Herstellung und dem Handel mit gewissen chemischen Stoffen tätig sind, müssen sich künftig intensiver mit dem Thema Cybersicherheit auseinandersetzen.

Die neuen Regelungen aus der sogenannten NIS-2-Richtlinie, die im NISG 2024 umgesetzt werden sollen, gelten voraussichtlich ab 18. Oktober 2024 für die betroffenen Einrichtungen. „Es macht auf jeden Fall Sinn, schon jetzt mit der Umsetzung der Regelungen in Unternehmen zu beginnen, da die geforderten Maßnahmen eine entsprechende Vorlaufzeit benötigen“, empfehlen Ecker und Karner.

Die Technologie- und Innovationsparter NÖ (TIP NÖ), das gemeinsame Innovationsservice von WKNÖ und Land NÖ, bieten zum Thema Cybersicherheit zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen an und sind mit einer Roadshow für Unternehmen zu dem wichtigen Thema in ganz Niederösterreich unterwegs. Der kostenlose Cybersecurity-Quickcheck im Umfang von 8 Stunden behandelt verschiedene Aspekte der Cybersicherheit, wie Passwörter, Netzwerk- und Systemarchitektur, Datensicherheit und Schwachstellenmanagement. Nach dem Quickcheck erhalten die Unternehmen einen individuellen Bericht, der Stärken und Schwächen aufzeigt und konkrete Empfehlungen beinhaltet, wie sie die Sicherheit erhöhen können. 

www.wko.at/it-sicherheit/nis2-uebersicht
www.tip-noe.at

Foto: © Tanja Wagner

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