Land Niederösterreich entlastete Mieterinnen und Mieter 2024 in Höhe von 149,5 Millionen Euro
Damit auch sozial schwächer gestellte Haushalte sich ein lebenswertes Zuhause leisten können, werden diese durch diverse Instrumente der NÖ Wohnbauförderung vom Land NÖ unterstützt. Die Höhe der Unterstützung wird durch das Einkommen, die Familiensituation und die Wohnungsgröße bestimmt. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Mieter oder Nutzungsberechtigte einer geförderten Wohnung, eines geförderten Wohnheimes oder eines geförderten Eigenheimes. „Die Mieterinnen und Mieter in geförderten Wohnungen wurden 2024 mit insgesamt 149,5 Millionen Euro vom Land NÖ bei den laufenden Wohnkosten unterstützt“, bilanziert Wohnbau-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.
Über die Förderschienen Wohnzuschuss bzw. Wohnbeihilfe erhielten 2024 rund 15.500

Haushalte nicht rückzahlbare Zuschüsse in der Höhe von knapp 41 Millionen Euro. Hinzu kommen zusätzlich rund 8,5 Millionen Euro durch die 2024 eingeführte Betriebskostenpauschale. Die größte Unterstützung leistete der Zinscap. Beim Zinscap besteht die Förderleistung des Landes Niederösterreich in der Leistung von allfälligen Zuschüssen (ZinsCap) für den Fall, dass ein bestimmter Höchstzinssatz überschritten wird. Würde das Land NÖ diese Kosten nicht übernehmen, wären die monatlichen Mietvorschreibungen wesentlich höher. „Im Jahr 2024 hat dieser Zinscap fast 100 Millionen Euro ausgemacht oder in anderen Worten: Die Mieterinnen und Mieter in geförderten Wohnungen in Niederösterreich wurden mit 100 Millionen Euro entlastet“, so Teschl-Hofmeister.
Anhebung der Einkommensobergrenzen
Damit die Förderungswerber nicht ihren Wohnzuschuss oder ihre Wohnbeihilfe durch gesetzliche/vertragliche Pensions- bzw. Einkommenserhöhungen im Folgejahr durch Überschreitung der Einkommensobergrenze verlieren, wurden die Einkommensgrenzen signifikant nach oben korrigiert. Die Unterstützungsleistung in Form des Wohnzuschusses bzw. der Wohnbeilhilfe wird für ein Jahr gewährt, monatlich ausbezahlt und muss nicht zurückbezahlt werden. Nach einem Jahr kann erneut um diese Förderung angesucht werden.
Der Wohnzuschuss bzw. die Wohnbeihilfe hilft gerade in finanziell stark belasteten Zeiten. Weitere Informationen sowie den Online–Antrag zum Hochladen und Ausfüllen finden Sie unter Wohnzuschuss / Wohnbeihilfe – Förderung – Land Niederösterreich (noe.gv.at). Alternativ können Sie sich auch telefonisch an die Wohnbau-Hotline unter 02742 22133, Mo – Do: 8 – 16 Uhr, Fr. 8 – 14 Uhr wenden.