„Männer aus Niederösterreich erhalten österreichweit die höchsten Pensionen, Frauen liegen im Bundesländervergleich auf Rang zwei“

ST. PÖLTEN. Niederösterreich liegt bei der Höhe der Pensionen mit einem Durchschnittswert von 1.829 Euro auf Platz 1 im Bundesländervergleich. Die Männer liegen mit 2.396 Euro 96 Euro über dem Österreich-Schnitt von 2.300 Euro ebenfalls auf Rang eins. Die Frauen in Niederösterreich liegen mit durchschnittlich 1.426 Euro 48 Euro über dem Österreich-Schnitt von 1.378 Euro und auf Rang zwei im Bundesländervergleich hinter Wien. „Die Zahlen zeigen, dass die Pensionistinnen und Pensionisten in Niederösterreich die höchste Kaufkraft bundesweit haben“, so Senioren-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.

Beim Pensionsunterschied zwischen Männern und Frauen liegt Niederösterreich mit 40,5 Prozent auf Rang 3 im Bundesländervergleich. Daraus folgt, dass heuer in Niederösterreich am 4. August 2024 der „Equal Pension Day“ begangen wird. Dieses Datum markiert jenen Tag, an dem Männer bereits so viel Pension erhalten haben, wie Frauen erst am Jahresende. Der 4. August stellt erneut eine leichte Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr dar. „Der Aktionstag macht auf die aktuelle Situation von Frauen in Bezug auf Gleichstellung beim Einkommen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf aufmerksam. Der Unterschied wird zwar von Jahr zu Jahr geringer, dennoch ist die Schere viel zu groß“, so Teschl-Hofmeister. Für die Pensionshöhe ist sowohl die Einkommenshöhe als auch die Zahl der Beitragsmonate relevant.

Das aktuelle Pensionssystem ist auf ein Erwerbsleben in Vollzeit und ohne Unterbrechungszeiten ausgelegt. Dies ist jedoch vor allem für Frauen aufgrund der unbezahlten Sorge-Arbeit nicht zu erreichen. „Frauen bekommen durchschnittlich 40,50 Prozent weniger Pension als Männer. Altersarmut ist in vielen Fällen weiblich. Hauptursache für die geringere Pensionsauszahlung ist eine schlechtere Bezahlung sowie die ungleiche Verteilung von Haus- und Pflegearbeit, weshalb sich Frauen oft nicht in vollem Umfang einer Erwerbsarbeit nachgehen können“, so Teschl-Hofmeister.

Freiwilliges Pensionssplitting
Die Landesrätin verweist auf die Möglichkeit zum Pensionssplitting: „Die Eltern können für die Jahre der Kindererziehung ein freiwilliges Pensionssplitting vereinbaren. Das bedeutet, dass jener Elternteil, der die Kinder nicht überwiegend erzieht und erwerbstätig ist, für die ersten vier Jahre nach der Geburt des Kindes bis zu 50 Prozent seiner Teilgutschrift auf das Pensionskonto des Elternteils, der sich der Kindererziehung widmet, übertragen lässt. Zudem wird in Niederösterreich mit der ,blau-gelben Betreuungsoffensive‘ und dem Ausbau des Betreuungsangebots die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert.“ Die Jahreshöchstbeitragsgrundlage darf dabei nicht überschritten werden. Die Übertragung muss bis zur Vollendung des siebenten Lebensjahres des Kindes bei der Pensionsversicherungsanstalt beantragt werden.

„Im Leben einer Frau gibt es immer wieder Phasen, in denen sie wichtige Entscheidungen bezüglich Finanzen, Einkommen und Altersvorsorge treffen sollte. Das beginnt bei der Berufswahl, setzt sich fort bei der Frage zur Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit bis hin zur Pensionsvorsorge. Trotzdem setzen sich viele Frauen nicht mit dem Thema auseinander“, fasst Teschl-Hofmeister zusammen. „Im Projekt ‚GeldHeldinnen‘ sind maßgeschneiderte Angebote für Frauen entstanden, um ihre Finanzkompetenz zu verbessern. Unser Ziel ist, dass Frauen selbständig und selbstbewusst an ihrer finanziellen Lebensplanung arbeiten, damit sie sich eine Existenzsicherung bis hin zur Pension aufbauen können.“

Alle Informationen zum Projekt ‚GeldHeldinnen‘ unter www.wendepunkt.or.at/geldheldinnen.

Foto: © Land NÖ

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