Anzeige

“Die Unterstützungsleistung für Pflege- und Betreuungsbedürftige für das laufende Jahr kann bis 31. Dezember 2023 beantragt werden”

Seit Anfang Oktober können Pflege- und Betreuungsbedürftige den „NÖ Pflege- und Betreuungsscheck“ auf der Website des Landes Niederösterreich auf www.noe.gv.at beantragen. Das Land Niederösterreich stellt den Landsleuten getreu dem Grundsatz „daheim vor stationär“ für die Pflege und Betreuung in den eigenen vier Wänden zusätzlich insgesamt 47 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. „Für das laufende Jahr kann der ,NÖ Pflege- und Betreuungsscheck‘ bis 31. Dezember 2023 beantragt werden“, informiert Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.

Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister Foto: @NLK Burchhart

Bezugsberechtigte ab der Pflegestufe 3 sowie Bezugsberechtigte mit Pflegestufe 1 und 2 und einer ärztlich bestätigten Demenz erhalten jährlich 1.000 Euro. Auch Kindern und Jugendlichen ab Pflegestufe 1 steht der „NÖ Pflege- und Betreuungsscheck“ zu. „Wir als Bundesland Niederösterreich rechnen mit rund 47.000 Bezugsberechtigten. Die Verwendung der Geldmittel liegt in der Eigenverantwortung der Landsleute“, so Teschl-Hofmeister. Das Geld kann beispielsweise für Heilbehelfe und Hilfsmittel, bauliche Maßnahmen, für die Inanspruchnahme einer sozialen Alltagsbegleitung oder auch für andere Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.

Anzeige