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Neue Aktivpension bringt ab 2027 spürbare finanzielle Entlastungen

In Österreich arbeiten derzeit rund 150.000 Menschen über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus – künftig soll sich das für sie deutlich mehr lohnen. Die Bundesregierung plant mit der sogenannten Aktivpension ein Maßnahmenpaket, das Erwerbstätige im Pensionsalter steuerlich und abgabentechnisch entlastet. In Kraft treten soll die Neuregelung mit 1. Jänner 2027.

Foto: © Aksel Lian auf Pixabay

Das Herzstück der Aktivpension ist ein steuerlicher Freibetrag von bis zu 15.000 Euro jährlich für alle, die über das Pensionsalter hinaus erwerbstätig bleiben. Zusätzlich entfällt der Dienstnehmerbeitrag zur Pensionsversicherung – das sind 10,25 Prozent des Bruttolohns –, und auch die bisher verpflichtende Höherversicherung wird abgeschafft. Die Entlastungen gelten nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern ausdrücklich auch für Selbstständige. „Wer über das Pensionsantrittsalter hinaus arbeiten möchte, darf nicht durch unnötige Abgaben belastet werden“, heißt es aus politischen Kreisen. Die Maßnahme zielt darauf ab, erfahrene Fachkräfte länger im Arbeitsmarkt zu halten – ein zentrales Anliegen angesichts des wachsenden Fachkräftemangels. Kritisch wird beobachtet, ob die Umsetzung ohne neue bürokratische Hürden gelingt. Klar ist: Die Aktivpension allein wird den Arbeitskräftebedarf nicht decken. Sie ist ein Baustein – aber kein Allheilmittel für einen Arbeitsmarkt unter Druck.