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Die Unterstützungsleistung für Pflege- und Betreuungsbedürftige für das laufende Jahr kann bis 31. Dezember 2023 beantragt werden

ST. PÖLTEN. Seit einem Monat können Pflege- und Betreuungsbedürftige den „NÖ Pflege- und Betreuungsscheck“ auf der Website des Landes Niederösterreich auf www.noe.gv.at beantragen. „18.000 Landsleute haben getreu dem Motto ,daheim vor stationär‘ für die Pflege und Betreuung in den eigenen vier Wänden den Antrag zum ,NÖ Pflege- und Betreuungsscheck‘ bereits gestellt“, so Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.

Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister

Bezugsberechtigte ab der Pflegestufe 3 sowie Bezugsberechtigte mit Pflegestufe 1 und 2 und einer ärztlich bestätigten Demenz erhalten jährlich 1.000 Euro. Auch Kindern und Jugendlichen ab Pflegestufe 1 steht der „NÖ Pflege- und Betreuungsscheck“ zu. Das Geld kann beispielsweise für Heilbehelfe und Hilfsmittel, bauliche Maßnahmen, für die Inanspruchnahme einer sozialen Alltagsbegleitung oder auch für andere Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.

In Fällen, in denen keine Online-Antragstellung möglich ist, kann die Antragstellung über die NÖ Pflegehotline 02742 / 9005 – 9095 von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr erfolgen. „Für das laufende Jahr kann der ,NÖ Pflege- und Betreuungsscheck‘ bis 31. Dezember 2023 beantragt werden“, so Teschl-Hofmeister abschließend.

Foto: © Land NÖ

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