Schnelle und hohe Nachfrage zeigt großes Interesse der Bürger
ST. PÖLTEN. In den ersten zwei Tagen der möglichen Beantragung des neuen NÖ Wohnbonus sind bereits über 7.000 Anträge beim Amt der NÖ Landesregierung eingegangen. Diese erfreuliche Resonanz zeigt das große Interesse der Bürgerinnen und Bürger an dieser neuen Unterstützung. Der NÖ Wohnbonus wurde in der letztwöchigen Sitzung der NÖ Landesregierung beschlossen und ist seit Montag online über die Website des Landes Niederösterreich beantragbar.
„Ein anspruchsberechtigter 4-Personen-Haushalt erhält somit eine Einmalzahlung von 320 Euro, 150 Euro durch den NÖ Heizkostenzuschuss und 170 Euro durch den NÖ Wohnbonus. Mit diesen Kriterien ist gewährleistet, dass vor allem Familien mit Kindern profitieren. Als Ressortverantwortliche für den Bereich Soziales halte ich die treffsichere Unterstützung für richtig und wichtig“, so Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister. Diese Aussage verdeutlicht, dass die Initiative darauf abzielt, gezielt einkommensschwächere Haushalte zu unterstützen und den finanziellen Druck auf Familien zu mindern.
Die Höhe des NÖ Wohnbonus hängt vom jährlichen Bruttohaushaltseinkommen sowie von der Größe des Haushalts ab. Ein Einpersonenhaushalt darf beispielsweise nicht mehr als 18.000 Euro brutto jährlich verdienen, während die Einkommensgrenze für Mehrpersonenhaushalte bei 45.000 Euro liegt. Die Antragsteller müssen zudem mindestens sechs Monate ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben. Jede im Haushalt lebende Person erhält 80 Euro, während jede weitere hauptgemeldete Person 30 Euro erhält.
Die Beantragung des NÖ Wohnbonus ist unkompliziert und kann online unter www.noe.gv.at vorgenommen werden. Für Personen ohne Online-Zugang steht die Servicenummer 02742/9005-15970 zur Verfügung. Interessierte sollten sich beeilen, da die Antragsfrist für den NÖ Wohnbonus nur noch bis zum 15. Dezember 2024 läuft. Für den NÖ Heizkostenzuschuss, der ebenfalls in dieser Sitzung beschlossen wurde, endet die Antragsfrist erst am 31. März 2025. Die Antragstellung für den Heizkostenzuschuss erfolgt direkt beim Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes.
Diese schnelle Reaktion der Bevölkerung auf das Angebot des NÖ Wohnbonus zeigt, dass die Initiative auf großes Interesse stößt und einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung von Familien in Niederösterreich leistet. Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister betont: „Damit komme ein Betrag in einer Höhe zustande, den wir in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten noch nie erreicht haben.“
Foto: © Land NÖ