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Mehr als 80 junge Zeugen Jehovas in Ruanda lehnten es aus Gewissens­gründen ab, an religiösen Aktivitäten ihrer Schule teilzunehmen, und wurden daraufhin von ihren Schulen verwiesen. Am 15. März 2023 forderte die Bildungsministerin in Ruanda ein Ende der Schulverweise.

In einem Brief an alle zuständigen Behördenvertreter und Bezirksbürgermeister wurden Schulen im ganzen Land angewiesen, Zeugen Jehovas wieder zum Unterricht zuzulassen. Die Bildungsministerin bezog sich darin unter anderem auf die Verfassung der Republik Ruanda, die jedem Bürger das Recht auf Bildung zuschreibt. „Der Staat garantiert das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religions­freiheit sowie auf deren öffentliche Ausübung.“ Sie erinnerte die Schulvertreter: „Kein Schüler darf aufgrund seiner Ansichten, seines Gewissens oder seiner Religion von der Schule verwiesen werden … Die Schulleitungen haben daher derartige Rechtsverstöße zu beenden und die betroffenen Schüler wieder aufzunehmen.“ Außerdem fügte sie hinzu, dass jeder, der ein Kind am Schulbesuch hindert, „einen Verstoß begeht und mit Sanktionen belegt werden kann.“

Brief der Bildungsministerin vom 15. März 2023; unten: Zeugen Jehovas, die von der Schule verwiesen wurden, mit ihren Eltern

Jeanette Niyonkuru ist eine der betroffenen Zeugen Jehovas, die von der Schule verwiesen wurden. Sie berichtet: „Ich bin ein ganzes Jahr lang nicht zur Schule gegangen. Schließlich habe ich eine Schule gefunden, die bereit war mich aufzunehmen. Das bedeutete allerdings jeden Tag zwei Stunden Fußmarsch für mich.“ Viele, die nicht in der Lage waren einen weiten Schulweg auf sich zu nehmen, mussten die Schule abbrechen.

Auch die drei Kinder der Familie Hakizimana lehnten es ab, an religiösen Schulveranstaltungen teilzunehmen, und wurden daraufhin von der Schule verwiesen. Ihr Vater erzählt: „Wir haben dem Schulleiter einen Brief geschickt, aber er hat nicht geantwortet. Wir hatten sogar ein Treffen mit dem Direktor. Er hörte sich an, wie unsere Kinder mit der Bibel ihren Standpunkt erklärten, doch trotzdem änderte sich nichts. Als wir von der Anordnung der Ministerin erfuhren, waren wir sehr froh. Wir hatten dann ein Gespräch mit der Bezirksverwaltung und unsere Kinder durften wieder zur Schule gehen.“

Diese jungen Leute haben auf ihr Gewissen gehört und sich mutig für ihr Recht auf Religionsfreiheit eingesetzt. Familien von Jehovas Zeugen in Ruanda schätzen es sehr, dass die Bildungsministerin nun eine Verordnung zum Schutz der Rechte ihrer Schulkinder erlassen hat.

Kontakt:
Franz Michael Zagler
Tel: 0676/637 84 96
E-Mail: fm.zagler@outlook.com

Foto: © jw.org

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