Familien-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister Foto ©: Land NÖ
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Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister: Förderrichtlinien wurden evaluiert und Anpassungen im Sinne des Betreuungsangebots festgelegt

In der Regierungssitzung wurde auf Initiative von Familien-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister die Anpassung der Förderrichtlinie für den NÖ Tageselternbetreuungsbeitrag beschlossen. Im Interesse eines leistbaren Betreuungsangebots für Eltern und Erziehungsberechtigte wurden die Förderrichtlinien evaluiert und Anpassungen, in Abstimmung mit den Trägerorganisationen, festgelegt. Mit der abgeänderten Richtlinie erhöht das Land Niederösterreich den NÖ Tageselternbetreuungsbeitrag und fördert Tageseltern damit in Höhe nun 4,50 Euro statt 3,75 Euro pro tatsächlich, geleisteter Betreuungsstunde. „Der Elternbeitrag darf in den geförderten Zeiträumen maximal 1,50 Euro pro Betreuungsstunde betragen. Tageseltern haben in Niederösterreich durch ihr familienunterstützendes, flexibles und individuelles Betreuungsangebot seit vielen Jahren einen hohen Stellenwert in der Kinderbetreuung“, so die Landesrätin.

Weiters wurde festgelegt, dass die Schutzbestimmungen laut Mutterschutzgesetz einer Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigten gleichzuhalten sind. Der „NÖ Tageselternbetreuungsbeitrag“ und Elternbeitrag unterliegen einer Wertsicherung, welche jährlich im Ausmaß des aktuellen Verbraucherpreisindex der Bundesanstalt Statistik Austria Österreich durchgeführt wird. Die geänderten Förderrichtlinien gelten ab 1. Jänner 2025.

Das Land NÖ fördert Tageseltern somit künftig mit dem „NÖ Tageselternbetreuungsbeitrag“ in Höhe von 4,50 Euro pro tatsächlich geleisteter Betreuungsstunde und zwar für Kinder bis zum dritten Geburtstag für die Vormittagsbetreuung von 7 Uhr bis 13 Uhr und für noch nicht schulpflichtige Kinder ab dem dritten Geburtstag in den Tagesrandzeiten von 6 Uhr bis 8 Uhr und/oder von 16 Uhr bis 19 Uhr. „Dadurch schaffen wir eine Annäherung an die institutionelle Vormittagsbetreuung bei den unter 3-Jährigen und zusätzlich eine Ergänzung in den Randzeiten bei den über 3-Jährigen“, informiert die Landesrätin.

Der Elternbeitrag darf in den geförderten Zeiträumen maximal 1,50 Euro pro Betreuungsstunde betragen sowie die betreuten Kinder und zumindest ein Elternteil müssen einen Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben.

Weiters erhalten die Tagesmütter/-väter-Rechtsträger vom Land Niederösterreich einen monatlichen Zuschuss zum Personal- und Sachaufwand sowie zum Schulungsaufwand und zum Aufwand für begleitende Kontrolle und Supervision in Höhe von je 30 Euro bzw. für Kinder unter drei Jahren in Höhe von je 37,50 Euro.

Foto ©: Land NÖ

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