Gefährdungspotential der Inhaltsstoffe von Nikotinbeuteln sind erwiesen
GRAZ/ST.PÖLTEN. Bei der Konferenz der Landesjugendreferentinnen und Landesjugendreferenten in Graz wurde unter anderem der Beschluss gefasst, dass der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ersucht wird, das österreichische Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) in Hinblick auf ein Verbot des Verkaufs von Nikotinbeuteln an Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zu novellieren. „Wir wissen, dass sämtliche relevante Beratungsstellen das Gefährdungspotential der Inhaltsstoffe von Nikotinbeuteln für junge Menschen als hoch einstufen. Regelungen dahingehend in den Jugendgesetzen, wie auch Niederösterreich sie hat, sind daher selbstverständlich zu begrüßen. Trotzdem halte ich eine bundesweite Regelung im Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz noch immer für die erstrebenswerteste Lösung, da ähnliche Produkte dort bereits erfasst sind und somit auch für Nikotinbeutel eine einheitliche Regelung für das ganze Bundesgebiet gegeben wäre“, so Jugend-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.

In Niederösterreich sind Nikotinbeutel im NÖ Jugendgesetz umfasst. Junge Menschen dürfen Drogen und Stoffe, die geeignet sind, rauschähnliche Zustände, Süchtigkeit, Betäubung oder physische oder psychische Erregungszustände hervorzurufen und nicht unter das Suchtmittelgesetz fallen, nicht besitzen, verwenden oder zu sich nehmen. Unabhängig von der Regelung auf Ebene der Bundesländer ist es für den Bereich des Handels und Verkaufs an Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr weiterhin sehr wichtig, dass das TNRSG für eine wirksame österreichweit einheitliche Regelung novelliert wird.
Prävention durch Aufklärung
Ebenso besteht neben der gesetzlichen Regelung aufgrund der sehr dynamischen Marktentwicklung gerade bei der Zielgruppe junger Menschen die dringende Notwendigkeit, mit vermehrten Informations- und Präventionsangeboten zu reagieren. Gesicherte Information und Aufklärung von jungen Menschen ist in allen Lebensbereichen erforderlich, insbesondere auch in gesundheitsrelevanten. Im Bereich der sogenannten Nikotinbeutel sind Jugendinformationsstellen und Suchtpräventionseinrichtungen seit längerer Zeit darauf eingestellt, vermehrt Anfragen zu beantworten und auch Aufklärung über negative Folgen zu betreiben. Der gesamte Bereich der Gesundheitsförderung – dies betrifft nicht nur Nikotinbeutel – ist in der österreichischen Jugendarbeit in den letzten Jahren zu einem wichtigen Schwerpunkt geworden. Viele Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit bemühen sich umfassend um Förderung einer gesunden Lebensweise. Diese betrifft auch Informationen über negative Auswirkungen des Nikotinbeutelkonsums für junge Menschen.
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