Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister
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Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister: Ab dem 23. Oktober kann der neue NÖ Wohnkostenzuschuss online auf der Webseite des Landes Niederösterreich www.noe.gv.at beantragt werden

In der Sitzung der NÖ Landesregierung wurde der neue NÖ Wohnkostenzuschuss mit den Stimmen aller Regierungsmitglieder einstimmig beschlossen. „Die Kriterien seien so gewählt um vor allem jene zu unterstützen, die die Teuerung am härtesten trifft. Insgesamt werden für den NÖ Wohnkostenzuschuss 45 Millionen Euro bereitgestellt“, so Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister, die betont: „Der Zuschuss wird zusätzlich zu allen anderen Sozialleistungen des Bundes und des Landes Niederösterreich ausbezahlt“, betont Teschl-Hofmeister.

Den NÖ Wohnkostenzuschuss können jene Haushalte erhalten, deren Einkommen folgende Grenzen nicht übersteigt: 20.000 Euro für eine Person mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich und 50.000 Euro, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben. Die Förderhöhe beträgt 150 Euro für die erste im Haushalt lebende Person und 50 Euro für jede weitere Person. „Die Mittel dafür stellt der Bund, die Verantwortung der Bundesländer ist es, das Geld jenen zukommen zu lassen, die es auch tatsächlich brauchen. Mit dem neuen NÖ Wohnkostenzuschuss wird besonders das untere Einkommensdrittel entlastet. Ein Vier-Personen-Haushalt, der diese Kriterien erfüllt, erhält somit eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro.“

Die Beantragung des neuen NÖ Wohnkostenzuschusses ist ab 23. Oktober unter www.noe.gv.at online möglich. Personen, die keinen Online-Zugang haben, können sich an die Servicenummer 02742/9005-15970 wenden. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember dieses Jahres.

Foto Copyright: Land NÖ

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