Erste Verurteilung eines Zeugen Jehovas seit fast vier Jahren
Am 8. Januar 2025 verurteilte das Regionalgericht Mary unseren 21-jährigen Arslan Vepayev wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen zu zwei Jahren Zwangsarbeit. Arslan wurde zwar sofort aus der Untersuchungshaft entlassen, muss nun aber 24 Monate lang 20 Prozent seines Verdienstes an den Staat abführen.
Als Arslan Anfang 2024 zum Wehrdienst einberufen wurde, erschien er bei der Einberufungsbehörde und erklärte respektvoll seine neutrale Haltung. Er äußerte auch seine Bereitschaft, einen zivilen Ersatzdienst zu leisten. Dennoch eröffneten die Behörden kurze Zeit später ein Strafverfahren gegen ihn. Im November 2024 wurde Arslan festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Im Dezember 2024 verurteilte das Stadtgericht Bayramaly Arslan wegen Wehrdienstverweigerung zu zwei Jahren Haft. Arslan legte gegen diese Entscheidung sofort Berufung ein. Daraufhin entschied das Regionalgericht, die Haftstrafe in zwei Jahre Zwangsarbeit umzuwandeln.

Das ist das erste Mal seit fast vier Jahren, dass die turkmenische Regierung einen Zeugen Jehovas wegen seiner neutralen Haltung verurteilt. Im Mai 2021 erließ die Regierung eine Generalamnestie und entließ alle Zeugen Jehovas, die wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen inhaftiert waren. Seitdem konnten Zeugen Jehovas in Turkmenistan den Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigern, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen. Daher kam die Verurteilung von Arslan unerwartet. Sie stellt eine Kehrtwende gegenüber der früheren Haltung der turkmenischen Regierung dar. Zusätzlich benachrichtigten die Behörden mehr als ein Dutzend weiterer Zeugen Jehovas, die den Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigert hatten, dass ihre Fälle an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurden.
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Franz Michael Zagler
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