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Am 5. Juli 2025 hat die Regierung von Belarus Jehovas Zeugen wieder offiziell als Religions­gemeinschaft anerkannt. Jehovas Zeugen waren in Belarus erstmals 1994 registriert worden. Doch 2024 verpflichtete ein neues Gesetz alle Religions­gemeinschaften, sich nach aktualisierten Vorschriften erneut registrieren zu lassen.

„Die rechtliche Anerkennung ist einer der entscheidenden Schritte auf dem Weg zur Religions­freiheit“, so Pawel Jadlowski, ein Sprecher von Jehovas Zeugen in Belarus. „Sie ermöglicht uns zum Beispiel, Zusammenkünfte in Königreichs­sälen oder in gemieteten Räumlichkeiten abzuhalten, Kongresse zu organisieren und Literatur zu importieren. Im Lauf des Neuregistrierungsprozesses konnten wir mit vielen Regierungs­vertretern zusammenkommen und ihnen erklären, wer Jehovas Zeugen sind und welche Rolle wir in der Gesellschaft spielen. Für diese Gelegenheiten sind wir sehr dankbar. Jehovas Zeugen sind in Belarus seit 1924 tätig. Die rechtliche Anerkennung bestätigt unseren jahrzehntelangen Ruf als friedliche, gesetzestreue Bürger, die einen positiven Beitrag zur Gesellschaft leisten. Wir sind den Behörden für die erfolgreiche Neuregistrierung dankbar.“

Vor dem Büro des Kommissars für religiöse und ethnische Angelegenheiten in Minsk (Belarus) halten Leonid Trofimowitsch (links) und Pawel Jadlowski (rechts) die Registrierungsurkunde in den Händen Foto: © jw.org

Kontakt:
Franz Michael Zagler
Tel: 0676 637 84 96
E-Mail: fm.zagler@outlook.com

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