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“Wir unterstützen gezielt jene, die Unterstützung benötigen”

Am 19.12.2023 hat die NÖ Landesregierung einstimmig die Richtlinie des NÖ Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2023/2024 in Höhe von 150 Euro sowie eine Sonderförderung zum NÖ Heizkostenzuschuss in Höhe von 75 Euro beschlossen. „Ich freue mich, dass wir die Landsleute auch in der heurigen Heizsaison wieder unterstützen können. Wir greifen jenen Haushalten und Familien mit 225 Euro unter die Arme, die aufgrund der Teuerung die Unterstützung benötigen“, so Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.

Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister   Foto: @Land NÖ

Den NÖ Heizkostenzuschuss erhalten Personen, die seit mindestens 6 Monaten ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben. Personen, die sich unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz nach dem ASVG befinden, können den NÖ Heizkostenzuschuss ab 20. Dezember 2023 und bis 31. März 2024 per Antrag bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragen. „Der NÖ Heizkostenzuschuss ist nach dem NÖ Wohnkostenzuschuss, der noch bis Jahresende zu beantragen ist, eine weitere wichtige Unterstützungsleistung für die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher“, begrüßt Teschl-Hofmeister den einstimmigen Beschluss.

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