Herrliches Wetter und eine großartige Gartenausstellung im Schloss. Die Ortsdurchfahrt ist gesperrt und der Shuttlebus fährt im 15-Minutentakt die Besucher rauf und runter.
Zum Verkosten haben die Aussteller aus Italien auch einiges mitgebracht und die Musikkapelle sorgt für gute Laune. Und dennoch bleibt ein kleiner Nachgeschmack – und das kam so:
Mittags in der Pizzeria. Der Kebapteller und das Dürüm waren echt ein Träumchen. Auch meine Frau sagte: „Da kann sich der mit dem großen „M“ was abschauen.“
Dann am Nachbartisch. Ein älterer Mann möchte zahlen (tut er auch). Nach rund 10 Minuten bittet er den Kellner mit den Worten zu Tisch: „Du hosti di do varechnt.“ Tatsächlich ging es um 4,50. Der nette Kellner bemühte sich sehr, die Sachlage zu erklären:
Es gab eine Preiserhöhung von etwa 1,50 pro Gericht. Die Kassa ist schon umprogrammiert, nur die neuen Speisekarten aus Deutschland seien noch nicht da.
„Des miasts hischreibm – eigentli griagat i jetzt a Göd zruck“, so der ältere Mann (jetzt mit deutlich mehr Farbe im Gesicht).
Bekommt er nicht. Auch wir müssen den neuen Preis, den nur der Kellner kennt, bezahlen. Schade, gut gegessen und dann dieser Nachgeschmack.
Hätten Sie bezahlt? Wer ist im Recht? In der Speisekarte steht: „Satz- und Irrtümer vorbehalten.“ Diese Klausel soll vor unbeabsichtigten Fehlern schützen. Den Pizzamann. Und den Gast?
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Symbolbild: © geralt auf pixabay


















