Am 14. März 2025 hob das Berufungsgericht Borgarting einstimmig die Entscheidung des Bezirksgerichts Oslo auf, Jehovas Zeugen in Norwegen die rechtliche Registrierung abzuerkennen. Das Berufungsgericht Borgarting sprach Jehovas Zeugen als Entschädigung für entstandene Prozesskosten außerdem 8 500 000 Kronen (rund 750 000 Euro) zu.

Im Jahr 2022 entzog die Bezirksregierung von Oslo und Viken Jehovas Zeugen die rechtliche Registrierung als Religionsgemeinschaft. Im Zuge dessen wurden ihnen staatliche Fördergelder gestrichen, die über 700 andere registrierte Religionsgemeinschaften in Norwegen erhalten. Der Staat wollte damit erreichen, dass Jehovas Zeugen ihr biblisch begründetes Vorgehen ändern, Personen aus der Gemeinschaft zu entfernen, die schweres Fehlverhalten nicht bereuen. Im März 2024 bestätigte das Bezirksgericht Oslo die Entscheidung der Regierung. Daraufhin legten Jehovas Zeugen in Norwegen Rechtsmittel ein. Die jüngste Entscheidung hebt die verfassungswidrige Entscheidung der Vorinstanz auf. Gegen diese Entscheidung kann der Staat noch vor dem Obersten Gerichtshof des Landes Rechtsmittel einlegen.
Im Rahmen des Berufungsverfahrens prüfte ein dreiköpfiges Richtergremium eingehend die biblisch begründeten Lehren und Vorgehensweisen der Glaubensgemeinschaft. Das Gericht widersprach eindeutig der Behauptung der Regierung, es verletze die Rechte einer Person, wenn sie aus der Gemeinschaft entfernt und der Kontakt zu ihr eingeschränkt wird, weil sie ein Fehlverhalten nicht bereut. Handle es sich dabei um minderjährige Mitglieder, so das Gericht, stelle die Vorgehensweise ebenfalls „keine psychische Gewalt“ dar.
Das Gericht kam zu dem Schluss: „Jehovas Zeugen sind insofern vollumfänglich rehabilitiert, als die Entscheidungen, ihnen Fördergelder und die rechtliche Registrierung zu entziehen, nicht rechtmäßig waren.“
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